feo99
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am 22. 3. 2005 um 11:55 |
Benutzt mal diese Suche zum Thema monovalenter Gasantrieb. Hatte da schon mal die Antworten und kuriositäten gepostet.
feo99
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Xantiagas
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am 22. 3. 2005 um 09:38 |
@tester99:
Wo gibts denn die Tanks dafür die man auch Eingetragen bekommt und die Finanzbehörde die sich davon überzeugen lässt?
Ich glaube es gab schon Anfragen bei Finanzämtern die das aber freundlich Abgeschmettert haben.
Gruss
D.S.
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azzkikr
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am 22. 3. 2005 um 09:36 |
Aber was hat denn eine Euro 4 taugliche Anlage mit der Besteuerung des Motros zu tun? Das heisst doch nur, das man die Anlage in Euro 4 Autos verbauen kann, ohne das das Auto runtergestuft wird. Aber solch eine Anlage macht doch aus einem Euro 2 Auto kein Euro 4 Auto, egal ob bi-oder monovalent... Oder irre ich da?
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tester99
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am 22. 3. 2005 um 09:08 |
..oder verkleiner den Benzintank auf max. 15 Liter zur Notreserve - dann hast Du ein Monofuel-Fahrzeug und es gilt die Einstufung des Gasantriebes!
Viele Grüße
tester99
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secu351
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am 22. 3. 2005 um 07:54 |
Hey Kubi,
laß Dir doch noch zusätzlich einen Twin-Tec-Kaltlaufregler (KLR) einbauen, dann hast Du doch, was Du möchtest.
Gruß
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Xantiagas
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am 21. 3. 2005 um 22:39 |
Hallo,
durch die Art der Anlage auch wenn sie für eine bessere Norm bestimmt ist ändert sich nichts an der KFZ Steuer!!!
Bei manchen Umrüstungen kommt ja auch schon mal das gegenteil raus(suche benutzen!!)
Natürlich ist Dein Fahrzeug mit LPG Abgasarmer als mit Benzin.Aber davon wollen die Herren ganz oben nichts wissen.
Aber der Trost ist doch das man wenigstens an der Zapfsäule die Steuern spart
Gruss
D.S.
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Kubi
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am 21. 3. 2005 um 22:28 |
Ich hab gelesen das bei den Verschiedenen Gasanlagen die Abgsnorm sich positv ändern kann.
Wenn das Fahrzeug welches umgerstet wird z.B. Euro 1 hat und die Anlage aber Euro 2 tauglich ist, wie wird das Auto dann versteuert?
Oder habe ich nur müll gelesen bzw. verwechsele ich irgend etwas?
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